A N W A L T S K A N Z L E I   P E E S

RECHTSANWÄLTIN JUDITH PEES



Wie kann ich Ihnen behilflich sein ?

Mein Anliegen ist, Ihnen bei der Beseitigung Ihrer Rechsprobleme zu helfen.

Bei Rechtsfragen stehe ich Ihnen gerne auf vielerlei Rechtsgebieten mit Rat und Tat zur Seite. Mit Blick auf meine Spezialkenntnisse erfolgt eine umfassende und kompetente Beratung  sowie eine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in nahezu sämtlichen verwaltungsrechtlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten.


Zum Verwaltungsrecht zählen:

  • Öffentliches Baurecht, Bauordnungsrecht, Flurbereinigungsrecht, Baulandumlegung
  • Beamtenrecht, Recht des öffentlichen Dienstes, Disziplinarverfahrensrecht
  • Erschließungsrecht und Straßenausbaubeitragsrecht
  • Schulrecht
  • Gewerberecht, Gaststättenrecht und Handwerksrecht
  • Kommunalrecht und Kommunalabgabenrecht
  • Immissionsschutzrecht, Lärmschutzrecht
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Waffenrecht
  • Energierecht (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG)
  • Straßenrecht, Wegerecht, Straßenverkehrsrecht
  • Polizeirecht und Ordnungsrecht
  • Umweltschutzrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht
  • Wasserrecht, Abwasserrecht, Wasserhaushaltsrecht
  • Agrarrecht
  • Vergaberecht
  • Versammlungsrecht
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Staatshaftungsrecht, Recht der öffentlichen Ersatzleistungen
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeldverfahren


Das Verfassungsrecht mit seinen Grundrechten unterfällt dem öffentlich-rechtlichen Recht.


Ebenso das Zivilrecht mit Bezug zum öffentlichen Recht:

  • Nachbarrecht
  • Vereinsrecht
  • Zivilrecht nach Einzelfall 


Das Sozialrecht umfasst:

  • Recht der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Recht der sozialen Pflegeversicherung
  • Recht der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Recht der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  • Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe                                                                                          Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (§§ 22–26 SGB VIII)
  • Ausbildungsförderung (BAföG)
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeldverfahren


Bitte zögern Sie nicht mich anzusprechen. Am besten lassen sich Ihre Fragen vorab in einem kurzen Telefonat klären. So kann auch ein pesönlicher Beratungstermin nach Ihrem Zeitplan vereinbart werden. Selbstverständlich stehen Ihnen zur Kontaktaufnahme auch moderne Kommunikationsmittel wie E-Mail oder Fax zur Verfügung. Neben einer Besprechung in meinen Kanzleiräumen biete ich Ihnen auch eine telefonische Beratung oder einen Beratungstermin bei Ihnen zu Hause an. 


Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, fragen Sie bitte im Vorfeld an, ob die Kosten übernommen werden. Eine Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung über die Kanzlei erfolgt nicht. Der Versicherungsvertrag besteht zwischen Ihnen und Ihrer Rechtsschutzversicherung.