Anwaltskanzlei Pees
Rechtsanwältin Judith Pees

Wie kann ich Ihnen behilflich sein ?

Mein Anliegen ist, Ihnen bei der Beseitigung Ihrer Rechsprobleme zu helfen.

Bei Rechtsfragen stehe ich Ihnen gerne auf vielerlei Rechtsgebieten mit Rat und Tat zur Seite. Mit Blick auf meine Spezialkenntnisse erfolgt eine umfassende und kompetente Beratung  sowie eine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in nahezu sämtlichen verwaltungsrechtlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten.


Zum Verwaltungsrecht zählen:

  • Öffentliches Baurecht, Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht,                                   Flurbereinigungsrecht, Baulandumlegung
  • Beamtenrecht, Recht des öffentlichen Dienstes, Disziplinarverfahren
  • Energierecht (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG)
  • Erschließungsrecht und Straßenausbaubeitragsrecht
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Gewerberecht, Gaststättenrecht und Handwerksrecht
  • Kommunalrecht und Kommunalabgabenrecht
  • Immissionsschutzrecht, Lärmschutzrecht
  • Polizeirecht und Ordnungsrecht, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeldverfahren
  • Schulrecht
  • Staatshaftungsrecht, Recht der öffentlichen Ersatzleistungen
  • Straßenrecht, Wegerecht, Straßenverkehrsrecht
  • Umweltschutzrecht, , Bodenschutzrecht, Abfallrecht
  • Wasserrecht, Abwasserrecht, Wasserhaushaltsrecht
  • Agrarrecht
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Vergaberecht
  • Versammlungsrecht


Das Verfassungsrecht mit seinen Grundrechten unterfällt dem öffentlich-rechtlichen Recht.


Ebenso das Zivilrecht mit Bezug zum öffentlichen Recht:

  • Nachbarrecht
  • Vereinsrecht
  • Zivilrecht nach Einzelfall 


Das Sozialrecht umfasst:

  • Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe
  • Recht der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Soziale Pflegeversicherung
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • Recht der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Recht der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeldverfahren
  • Ausbildungsförderung (BAföG)
  • Familienförderung (Bundeskindergeldgesetz)
  • Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz)


Bitte zögern Sie nicht mich anzusprechen. Am besten lassen sich Ihre Fragen vorab in einem kurzen Telefonat klären. So kann auch ein pesönlicher Beratungstermin nach Ihrem Zeitplan vereinbart werden. Selbstverständlich stehen Ihnen zur Kontaktaufnahme auch moderne Kommunikationsmittel wie E-Mail oder Fax zur Verfügung. Neben einer Besprechung in meinen Kanzleiräumen biete ich Ihnen auch eine telefonische Beratung oder einen Beratungstermin bei Ihnen zu Hause an. 


Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, fragen Sie bitte im Vorfeld an, ob die Kosten übernommen werden. Eine Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung über die Kanzlei erfolgt nicht. Der Versicherungsvertrag besteht zwischen Ihnen und Ihrer Rechtsschutzversicherung.


Sollte aufgrund Ihrer wirtschafltichen Verhältnisse ein Anspruch auf Bewilligung von Beratungshilfe bestehen, muss der Berechtigungsschein bei Mandatsübernahme vorliegen. Für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe ist der Rechtspfleger bei ihrem Amtsgericht zuständig.