Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht Judith Pees
studierte das Fach "Rechtswissenschaften" an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken bis 2001 und absolvierte das Rechtsreferendariat bei dem Landgericht Zweibrücken in Rheinland-Pfalz bis 2004.
Bereits im Studium belegte sie neben dem "Allgemeinen Verwaltungsrecht" als Wahlfach das "Besondere Verwaltungsrecht" und wurde im 1. juristischen Staatsexamen in diesem Rechtsbereich geprüft. Unter Beibehaltung des Wahlfaches "Besonderes Verwaltungsrecht" beendete sie ihre Ausbildung zum Volljuristen mit dem 2. juristischen Staatsexamen.
Anschließend erfolgte im Jahr 2004.die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als unabhängiges Organ der Rechtspflege und unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
Im Jahr 2009 verlieh ihr die Rechtsanwaltskammer aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung im Fachbereich Verwaltungsrecht die Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin für Verwaltungsrecht".
Ihre Berufserfahrung resultiert aus ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin in verschiedenen renomierten Rechtsanwaltskanzleien. Dabei war sie in Kanzleien tätig, die sich neben dem Zivilrecht auf das Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts spezialisiert haben und auch den Fachbereich des Sozialrechts abdecken.
Seit 2010 ist sie in ihrer Kanzlei selbstständig tätig und widmet sich schwerpunktmäßig den Rechtsgebieten Verwaltungsrecht und Sozialrecht.
Die grundsätzlich abgedeckten Tätigkeitsbereiche können im einzelnen unter der Rubrik "Rechtsgebiete" eingesehen werden. Auf Anfrage werden auch Mandate aus anderen Rechtsbereichen übernommen.
Anfang Oktober 2024 wurde sie in den Verwaltungsrat des Versorgungswerks bei der Rechtsanwaltskammer der Saarlandes gewählt.